Energieausweis
Der Energieausweis gibt Auskunft über den Gesamtenergieverbrauch von Gebäuden oder Nutzobjekten und wird nach normierten Vorgaben errechnet. Gemäß dem Energieausweisvorlagegesetz EAVG 2012 muss dieser bei jeder Vermietung, Verpachtung oder beim Verkauf von Immobilien aufliegen und dem Mieter, dem Käufer oder dem Pächter zur Verfügung gestellt werden.
Energieausweis ermöglicht Kostenkalkulierung
Schon im Zuge der Bewerbung, z.B. durch Anzeigen, müssen Kennwerte des Objektes, der Heizwärmebedarf (HWB) und der Gesamtenergieeffizienz-Faktor angegeben werden. Der Energieausweis ist 10 Jahre lang gültig und muss nach Ablauf erneuert werden. Er bietet wesentliche Informationen über Zustand und Güte eines Gebäudes und dient dem Mieter/Käufer/Pächter dazu, im Zuge der Objektwahl und der Kauf-, Miet- oder Pachtentscheidung die zukünftigen Energiekosten abschätzen zu können.
Dies gilt generell in Österreich für alle Gebäude und Nutzobjekte. Darüber hinaus unterliegen diverse Details im Zuge der Erstellung landesrechtlichen Vorschriften (z.B. Bauordnung). Mit anderen Worten: die Berechnung und Erstellung ist österreichweit nicht einheitlich - es gibt neun zum Großteil sehr ähnliche, in kleinen Details aber unterschiedliche Berechnungen bzw. Darstellungen von Energieausweisen.
Genauigkeit, Qualität und Vertrauen
ETAAGO erstellt Energieausweise für Wien und Niederösterreich für Gebäude ab einer Nutzfläche von 800 m² mit einer dreidimensionalen grafischen Eingabe. Diese, etwas aufwendigere, Methode gewährleistet eine sehr genaue Arbeitsweise, sowie eine frühe Fehlererkennung bei der Eingabe. Die von ETAAGO ausgestellten Energieausweise richten sich an Kunden, die auf der Suche sind nach Genauigkeit, Qualität und Vertrauen.